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Copilot für Förderungen
01. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie gewerbliche Investitionen oder wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 5 Millionen erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Darlehen zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfüllen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 5 Millionen je Vorhaben.
Für Maßnahmen der Energieeffizienz und im Bereich der erneuerbaren Energien, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, können Sie weitere 5 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Antragsberechtigt sind
Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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