Matching-
Copilot für Förderungen
28. Mär. 2024
Wenn Sie als Unternehmen durch Investitionsvorhaben Arbeitsplätze neu schaffen oder dauerhaft sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sowie Maßnahmen des Tourismusgewerbes.
Unterstützt werden Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU), durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen C- oder D-Fördergebiet.
Die maximalen Beihilfehöchstgrenzen betragen im
Wenn Ihr gefördertes Projekt im C-Fördergebiet (außer der Stadt Eisenach) liegt, Sie Ihren Sitz aber nicht in Thüringen haben oder nicht bis spätestens zum Investitionsende nach Thüringen verlegen, reduziert sich Ihre Förderung um 5 Prozentpunkte.
Für große Investitionsvorhaben über EUR 50 Millionen gilt ein angepasster Beihilfehöchstsatz.
Als großes Unternehmen erhalten Sie für Investitionsvorhaben in den Umweltschutz bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen nach Artikel 26 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beträgt der Fördersatz bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Förderung für Kooperationsnetzwerke beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 in 3 Jahren. Innovationscluster erhalten eine Förderung von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Aufgrund des hohen Interesses ist bereits ein Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel mit den vorliegenden Anträgen belegt. Deshalb gilt seit dem 15.6.2022 eine vorläufige Begrenzung auf eine Zuschushöhe von maximal EUR 200.000 für neu gestellte Anträge. Sie dürfen nur einen Antrag je Betriebsstätte einreichen. Außerdem müssen Sie mit Antragstellung die Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank vorlegen.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens über das TAB-Online-Portal ein.
Antragsberechtigt sind
Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso
Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Ihre Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (sogenannter Primäreffekt).
Sie erhalten eine Förderung für Investitionsvorhaben, wenn
Sie müssen neu geschaffene Arbeitsplätze mit betriebsangehörigen Beschäftigten besetzen, deren Jahresbruttolohn (ohne AG-Anteil) mindestens EUR 40.000 (bei förderfähigen Handwerksunternehmen EUR 35.000, bei Tourismusprojekten EUR 26.000) beträgt.
Die Höhe der Gesamtinvestitionen muss mindestens EUR 100.000 betragen.
Sie müssen darlegen, welche Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit in der zu fördernden Betriebsstätte Berücksichtigung finden.
Als wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung müssen Sie gesonderte Voraussetzungen beachten.
Beta