Informationen
Wenn Sie Infrastrukturmaßnahmen zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung für folgende wirtschaftnahe Infrastrukturmaßnahmen:
Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,Anbindung von Gewerbebetrieben,Tourismus,Gewerbezentren (zum Beispiel Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks, fab labs, innovation labs, Inkubatoren oder vergleichbare Zentren),Bildungseinrichtungen,Kommunikationsverbindungen,Abwasseranlagen,Binnenhäfen,Planungs- und Beratungsleistungen,Energieinfrastrukturen.Außerdem erhalten Sie eine Förderung für folgende Maßnahmen im Bereich der Vernetzung und Kooperation von regional Handelnden:
integrierte regionale Entwicklungskonzepte,Regionalmanagement,Regionalbudget undzusätzlich auch Maßnahmen, die nicht im Koordinierungsrahmen vorgesehen sind (Experimentierklausel).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 60 Prozent, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bis zu 90 Prozent beziehungsweise bei Bewilligung bis zum 31.12.2023 bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Davon abweichend beträgt die Höhe des Zuschusses für
Planungs- und Beratungsleistungen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,integrierte regionale Entwicklungskonzepte bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000 aus GRW-Mitteln,Regionalmanagement-Vorhaben bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 jährlich, bei interregionaler Kooperation maximal EUR 250.000, für 3 Jahre,Regionalbudgets bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 300.000 jährlich.Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt als Träger der Maßnahmen sind grundsätzlich
Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen, sowiejuristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne Abgabenordnung verfolgen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.Sie als Träger der Maßnahme müssen eine angemessene Eigentbeteiligung erbringen, abhängig von der Art des Vorhabens zwischen 5 Prozent und 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.Sie müssen nachweisen, dass Sie die Folgekosten der Maßnahme tragen können.Wenn Träger, Betreiberinnen oder Betreiber und Eigentümerinnen oder Eigentümer an der Infrastrukturmaßnahme nicht identisch sind, muss eine Regelung zur Wertabschöpfung verankert werden.Bitte beachten Sie die weiteren spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.