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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie als Unternehmen oder gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) und gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen. Die Maßnahmen stärken die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft und schaffen oder sichern Dauerarbeitsplätze und dauerhaft Ausbildungsplätze.
Wenn Sie ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, können Sie für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen:
Wenn Sie ein Großunternehmen sind, können Sie für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen:
Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung können Sie auch Unterstützung bei Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen erhalten.
Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss.
Die Beihilfehöchstgrenze beträgt je nach Fördergebiet für kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent sowie große Unternehmen bis zu 25 Prozent.
Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung in Forschungsinfrastrukturen erhalten Sie eine Förderung von bis zu 50 Prozent.
Bei Vorhaben, deren Ausgaben im Antrag mit weniger als EUR 100.000 angegeben werden, können Sie mit Ihrem Vorhaben ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsstelle) starten. Das gilt nicht für notifizierungspflichtige Vorhaben. Bei Ausgaben ab EUR 100.000 müssen Sie vor Beginn grundsätzlich erst die Genehmigung der SAB abwarten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus, die förderfähige Investitionsvorhaben in Sachsen durchführen.
Sie können als gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung eine Förderung erhalten, wenn Sie nicht zum Hochschulbereich zählen.
Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 Prozent Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind, werden nicht gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Für bestimmte Branchen gelten Ausschlüsse und Fördereinschränkungen.
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