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Copilot für Förderungen

02. Jan. 2023
Wenn Sie Vorhaben planen, die durch Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement der Sicherung des sozialen Zusammenhalts und der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune, Verband der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisation oder Kammer bei der Durchführung von Modellprojekten zur Stärkung von Nachbarschaften und Wohnquartieren durch Integration und der Teilhabe.
Sie erhalten die Förderung
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 60.000 für ein Projekt und EUR 120.000 für mehrere Projekte für einen Förderzeitraum von 36 Monaten.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000 beziehungsweise bei EUR 25.000 für Gemeinden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Bevor Sie Ihren Antrag dort stellen, müssen Sie eine „Inhaltliche Projektdarstellung“ bei der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. einreichen.
Lassen Sie sich im Vorfeld bitte frühzeitig durch die NBank und die LAG beraten.
Die Bewertung Ihres Antrags erfolgt im Rahmen von Wettbewerben. Die Stichtage werden im Internet veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta