
German Motion Picture Fund
01. Mär. 2024 | Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Informationen
Wenn Sie einen Film oder eine Serie drehen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei der Herstellung von Serien und von Filmen, die nicht für eine Erstauswertung im Kino bestimmt oder geeignet sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses wird nach den zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten bemessen und beträgt höchstens 80 Prozent der gesamten Herstellungskosten.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens und mindestens 6 Wochen vor Drehbeginn bei der Filmförderungsanstalt (FFA).
Durch die Corona-Pandemie verursachte Mehrkosten können anteilig gefördert werden. Für bereits geförderte Projekte können Sie dazu auch nachträglich einen Antrag stellen. Bei laufenden Antragsverfahren können Sie den Antrag anpassen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Herstellerin oder Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz und einer Niederlassung in Deutschland.
Öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter sowie Anbieterinnen und Anbieter von Videoabrufdiensten sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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