Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen.
Die Förderung erhalten Sie für
Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wie die Ehrenamtsförderung „Wir für Sachsen“, Fortbildungs-Förderung und die Engagement-Stiftung Sachsen,Projekte von besonderem sozialpolitischem Interesse,Modellprojekte,Projekte der Erinnerungskultur,Vorhaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag
im Programmteil „Wir für Sachsen“ bis zum 31.10. für das folgende Jahr an die Bürgerstiftung Dresden,Maßnahmen im Fortbildungs-Förderungsprogramm sowie die Engagement-Stiftung Sachsen bis zum 30.9. an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB),für ein Projekt von besonderem sozialpolitischem Interesse bis zum 30.9. für die folgende 1. Jahreshälfte und bis zum 31.3. für die folgende 2. Jahreshälfte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB),für ein Projekt der Erinnerungskultur ohne festen Antragstermin an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB),für Maßnahmen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bis zum 30.9. des Vorjahres oder vor Beginn des nächsten Bewilligungszeitraumes an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).Das Staatsministerium für Soziales und und Gesellschaftlichen Zusammenhalt veröffentlicht separate Förderbekanntmachungen mit genauen Bestimmungen für Modellprojekte.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind abhängig nach Art des Vorhabens
die Spitzenverbände und örtlichen Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden,gemeinnützige Stiftungen, Verbände, Vereine und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,Kommunenim Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Für den Programmteil „Wir für Sachsen“ gilt:
Das bürgerschaftliche Engagement muss durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat betragen.Die ehrenamtlich tätigen Personen müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben.Je nach Programmbereich müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie dürfen für Ihr Projekt keine andere Förderung des Freistaates Sachsen in Anspruch nehmen.