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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien in Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie können Förderanträge zu festgelegten Terminen und auf Grundlage von Förderbekanntmachungen stellen.
Sie reichen den Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen ein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Sie müssen das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
Für die jeweiligen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.
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