
Gesundheitsforschung – GO-Bio initial
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Informationen
rechtliche Voraussetzungen
Wenn Sie frühe lebenswissenschaftliche Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, identifizieren und weiterentwickeln, können Sie einen unter bestimmten Voraussetzungen einen erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen. Die Projekte können von der konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen reichen. Vorzugsweise werden Projekte aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge unterstützt.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in einem Kernmodul und einem Zusatzmodul.
Im Kernmodul bekommen Sie die Förderung
Im Zusatzmodul werden experimentell angelegte Einzelprojekte von Technologietransfereinrichtungen gefördert. Aktuell bestehen für dieses Modul keine Antragsmöglichkeiten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Das Antragsverfahren ist für die Sondierungsphase zweistufig und für die Machbarkeitsphase einstufig.
Ihren Antrag richten Sie an die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Fristen
Der Zuschuss im Programm „Gesundheitsforschung – GO-Bio initial“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:
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