
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase (Richtlinie Gründungsstipendium)
15. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen
Wenn Sie in Niedersachsen ein innovatives Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmen durch personenbezogene Stipendien.
Sie erhalten das Stipendium für Ausgaben zur Gründung eines Unternehmens und zum Lebensunterhalt in der Pre-Seed- und Seed-Phase.
Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 2.200 monatlich je gründende Person mit abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Ausbildung und anteilig je EUR 1.100 für studierende Gründende und andere Personen bei einer Stipendiumslaufzeit von maximal 10 Monaten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und unter Verwendung der Antragsformulare über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Fristen
Sie können Ihren Antrag bis zum 31.3.2027 einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Niedersachsen, die ein Unternehmen gründen wollen. Pro Gründung kann eine Einzelperson oder ein Team von bis zu 3 Personen ein Gründungsstipendium beantragen.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
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