
Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0)
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Informationen
Wenn Sie als Kommune in einem unterversorgten Gebiet Vorhaben zum Breitbandausbau durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Bund unterstützt den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze dort, wo ein von der Privatwirtschaft gestützter Ausbau bisher nicht gelungen ist.
Es werden Investitionen zum flächendeckenden Ausbau von Gebieten gefördert, in denen bislang eine Unterversorgung herrschte. Hiermit möchte der Bund die Wirtschaftslücke schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergibt.
Sie erhalten die Förderung auch für die Errichtung von passiven Infrastrukturen wie zum Beispiel Glasfaserstrecken, die Sie den Netzbetreibern dann verpachten.
Benötigen Sie zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der beiden oben genannten Modelle Planungshilfe und Beratung, so können Sie diese zur Qualitätssicherung auch gefördert bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Basisfördersatz beträgt normalerweise 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Betrag liegt bei EUR 100 Millionen pro Projekt. Die Bagatellgrenze für Ihr Projekt liegt bei EUR 100.000.
Ihr Basisfördersatz kann höher liegen, wenn es sich bei dem Projektgebiet um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt. Je nach Abweichung von dem auf Gemeindeebene ermittelten einwohnerbezogenen Realsteuervergleich werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Für Ihre Planungsunterstützung und Beratung erhalten Sie maximal EUR 50.000 pro Gemeinde beziehungsweise EUR 200.000 pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifenden Projekten.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag im Rahmen der gesonderten Förderaufrufe.
Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist als Projektträger die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuständig und für Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein die aconium GmbH.
Sie können Ihren Zuschuss mit anderen Mitteln aus Bundes- oder EU-Programmen kombinieren.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, die im Projektgebiet liegen. Dazu zählen insbesondere
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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