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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt beim Ausbau von flächendeckenden Gigabitnetzen.
Sie bekommen die Förderung für den Einsatz von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren, die Sie bei der Umsetzung des Ausbaus mit flächendeckenden Gigabitnetzen, vor allem beim Neuausbau von Glasfasernetzen, in allen Belangen unterstützen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 210.000 für 36 Monate.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bezirksregierung.
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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