Matching-

Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg erhalten.
Das Land Baden-Württemberg gewährt eine Mitfinanzierung im Rahmen des Bundesprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0).
Sie bekommen die Förderung für Ihre Ausgaben
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Das Land erhöht den je nach Art des Vorhabens gewährten Fördersatz des Bundes auf einen Gesamtfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dementsprechend beträgt die Höhe des Landeszuschusses 40 Prozent, 30 Prozent oder 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Service-Portal Baden-Württemberg ein.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert wird die Beauftragung von externen Planungs- oder Beratungsleistungen zur Vorbereitung oder bei der Durchführung einer Maßnahme im Rahmen von Wirtschaftlichkeitslücken oder Betreibermodellen.
Beta