
Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Informationen
Wenn Sie in schnelles Internet für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser oder Rathäuser in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Investitionen in Glasfaserleitungen zur Anbindung von öffentlichen Schulen, Plankrankenhäusern und Rathäusern an das Internet. Darüber hinaus fördert der Freistaat in Plankrankenhäusern auch den Aufbau drahtloser lokaler Funknetze (WLAN).
Sie bekommen die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, erhalten 90 Prozent.
Sie bekommen je öffentlicher Schule oder Krankenhaus bei der FTTB-Förderung maximal EUR 50.000 – in besonderen Fällen EUR 60.000. Bei der WLAN-Förderung ist der Förderbetrag auf EUR 5.000 begrenzt.
Für die FTTB-Erschließung der Rathäuser können Sie maximal EUR 20.000 je Gemeinde/Bezirk erhalten. Eine Aufstockung auf EUR 50.000 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Bagatellgrenzen betragen bei der
Richten Sie Ihren Antrag bitte vorzugsweise per E-Mail an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
im Freistaat Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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