Informationen
Wenn Sie in schnelles Internet für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser oder Rathäuser in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Investitionen in Glasfaserleitungen zur Anbindung von öffentlichen Schulen, Plankrankenhäusern und Rathäusern an das Internet. Darüber hinaus fördert der Freistaat in Plankrankenhäusern auch den Aufbau drahtloser lokaler Funknetze (WLAN).
Sie bekommen die Förderung für
gigabitfähige und durchgängige Glasfaseranschlüsse einschließlich Netzabschlusseinheiten bis in die Gebäude (FTTB-Förderung) sowiedie WLAN-Infrastruktur einschließlich der dazu erforderlichen Verkabelungsarbeiten im Gebäude. Voraussetzung ist, dass darüber auch das BayernWLAN ausgestrahlt werden kann (WLAN-Förderung).Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, erhalten 90 Prozent.
Sie bekommen je öffentlicher Schule oder Krankenhaus bei der FTTB-Förderung maximal EUR 50.000 – in besonderen Fällen EUR 60.000. Bei der WLAN-Förderung ist der Förderbetrag auf EUR 5.000 begrenzt.
Für die FTTB-Erschließung der Rathäuser können Sie maximal EUR 20.000 je Gemeinde/Bezirk erhalten. Eine Aufstockung auf EUR 50.000 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Bagatellgrenzen betragen bei der
FTTB-Förderung: EUR 5.000,WLAN-Förderung: EUR 2.000.Richten Sie Ihren Antrag bitte vorzugsweise per E-Mail an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Träger öffentlicher Schulen,Träger der in den Krankenhausplan des Freistaates aufgenommenen Krankenhäuser sowieGemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Bezirkeim Freistaat Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bei Projekten der FTTB-Förderung müssen Sie sicherstellen, dass eine durchgängige Glasfaserinfrastruktur bis zum Gebäude entsteht.Eine FTTB-Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Glasfaseranschluss bis zum Gebäude besteht,die Herstellung eines Glasfaseranschlusses bis zum Gebäude im Rahmen eines anderweitig geförderten Breitbandausbaus geplant ist oderdie öffentliche Schule, das Plankrankenhaus oder das Rathaus in einem Gebiet liegt, für das ein Telekommunikationsunternehmen einen anderweitig geförderten Glasfaserausbau bis zum Gebäude ohne Kostenbeteiligung für die Endkunden angekündigt hat.bereits ein Glasfaseranschluss bis zum Gebäude besteht,die Herstellung eines Glasfaseranschlusses bis zum Gebäude im Rahmen eines anderweitig geförderten Breitbandausbaus geplant ist oderdie öffentliche Schule, das Plankrankenhaus oder das Rathaus in einem Gebiet liegt, für das ein Telekommunikationsunternehmen einen anderweitig geförderten Glasfaserausbau bis zum Gebäude ohne Kostenbeteiligung für die Endkunden angekündigt hat.Bei Projekten der WLAN-Förderung müssen Sie Ihre Berechtigung vorlegen, das BayernWLAN aus dem BayKOM-Rahmenvertrag (Los 2) abzurufen. Sie müssen das BayernWLAN für mindestens 24 Monate verfügbar machen.Mit dem Vorhaben dürfen Sie nicht vor dem Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde beginnen.