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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Wenn Sie mit Ihrer Organisation Maßnahmen und Projekte zur Gleichstellung von Frauen und Männern durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten erhalten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt gleichstellungspolitische Maßnahmen und Projekte, an denen ein erhebliches Bundesinteresse besteht.
Sie können einen Zuschuss für Vorhaben zu folgenden Bereichen erhalten:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der geförderten Maßnahme ab.
Sie müssen sich in einem angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Dabei kann Ihre Eigenbeteiligung auch im Bereitstellen der vorhandenen Infrastruktur, von Stammpersonal oder ehrenamtlichen Mitarbeitern bestehen.
Sie stellen Ihren Antrag spätestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Antragsberechtigt sind gleichstellungspolitisch tätige Akteure, beispielsweise
Die Förderung von gleichstellungspolitischen Vorhaben ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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