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Förderung

FM

Gründen in Brandenburg (GiB)

16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Referat 54 – Europäischer Sozialfonds, Verwaltungsbehörde Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel: 0331 8660 Fax: 0331 8661533 poststelle@mwae.brandenburg.de Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Bildungseinrichtung +6

Zuschuss

Brandenburg

Die maximale Dauer der Förderung beträgt 2 Jahre

Informationen

Wenn Sie Beratungen und Schulungen zum Thema Existenzgründung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Förderung einer Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Projekt Schule mit Unternehmergeist: Vermittlung von Fachwissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Zusammenhang mit Entrepreneurship Education, um Lehrpersonal zu befähigen, Schülerinnen und Schülern Unternehmergeist, unternehmerische Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln sowie unternehmerische Selbstständigkeit als Alternative zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis aufzuzeigen
  • Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte zur Unterstützung von klassischen Gründungsvorhaben
  • Überregionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte zur Unterstützung von innovativen, ökologisch nachhaltigen oder marktorientiert sozialen Gründungsvorhaben
  • Zielgruppenspezifische Begleitprojekte zu den Themen „Gründungen durch (alleinerziehende) Frauen“, „Menschen mit Migrationshintergrund“ und „Menschen mit Behinderungen“
  • Hochschulprojekte
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt für die Bereiche Schule mit Unternehmergeist, die regionalen und überregionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojekte und die zielgruppenspezifischen Begleitprojekte 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Hochschulprojekten beträgt die Höhe der Förderung maximal 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

    Sie bekommen keine Förderung zur Deckung der Ausgaben für teilnehmende Personen (Unterhaltsgeld, Reisekosten).

    Reichen Sie Ihren Förderantrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das ILB-Kundenportal ein.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften und staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen innerhalb der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig sein.
  • Sie müssen Ihre Angebote auf den nichtwirtschaftlichen Bereich beschränken.
  • Gründungswillige dürfen Ihre Angebote nur in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht bereits selbstständig unternehmerisch tätig sind.
  • Sie müssen den Gründungswilligen Ihre Angebote kostenfrei zur Verfügung stellen.
  • Chatte mit der Förderung

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