
Gründen in Brandenburg (GiB)
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Referat 54 – Europäischer Sozialfonds, Verwaltungsbehörde Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel: 0331 8660 Fax: 0331 8661533 poststelle@mwae.brandenburg.de Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen
Wenn Sie Beratungen und Schulungen zum Thema Existenzgründung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Förderung einer Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für die Bereiche Schule mit Unternehmergeist, die regionalen und überregionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojekte und die zielgruppenspezifischen Begleitprojekte 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Hochschulprojekten beträgt die Höhe der Förderung maximal 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Sie bekommen keine Förderung zur Deckung der Ausgaben für teilnehmende Personen (Unterhaltsgeld, Reisekosten).
Reichen Sie Ihren Förderantrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das ILB-Kundenportal ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften und staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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