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Copilot für Förderungen
16. Okt. 2023 | Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Wenn Sie als Existenzgründerin ein Unternehmen in Berlin gegründet und in 2023 einen GründungsBONUS bekommen haben oder werden, können Sie mit dem GründerinnenBONUS einen zusätzlichen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin gewährt Ihnen als Existenzgründerin mit dem GründerinnenBONUS eine finanzielle Anerkennung für Ihre bereits erfolgte Unternehmensgründung, sofern Sie im Kalenderjahr 2023 einen GründungsBONUS erhalten haben beziehungsweise werden.
Sie bekommen den GründerinnenBONUS als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig EUR 10.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Rahmen des Förderprogramms „GründungsBONUS“ eine Förderung für ihr Unternehmen im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 erhalten haben und die grundsätzlich überwiegend aus Gründerinnen und Gesellschafterinnen bestehen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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