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Förderung

FM

Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)

01. Mär. 2024

Unternehmen +3

35.000€

Darlehen

Hamburg

Keine Angabe

Informationen

Wenn Sie in Hamburg erwerbslos oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind und allein oder zu zweit ein Kleinstunternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kontext

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Sie als Erwerbslose oder Erwerbslosen oder von Erwerbslosigkeit bedrohten Menschen, wenn Sie ein gewerbliches Kleinstunternehmen als Freiberuflerin oder Freiberufler gründen wollen. Auch wenn diese Gründung schon bis zu 4 Jahre zurückliegt, können Sie die Förderung erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel.

Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu EUR 17.500 pro Person beziehungsweise bis zu EUR 35.000 pro Unternehmen, wenn Sie gemeinsam mit einer anderen Person das Unternehmen gründen.

Können Sie ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis nachweisen, ist ein Resterlass oder ein Teilschulderlass in Höhe von bis zu EUR 3.500 möglich.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Gründung erwerbslos oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Hamburg haben und Ihr Unternehmen muss seinen Sitz in Hamburg haben.
  • Sie müssen über ausreichendes fachliches und kaufmännisches Wissen verfügen. Außerdem müssen Sie ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorweisen.
  • Mit Ihrer Tätigkeit dürfen Sie keine arbeitnehmerähnliche Bindung an eine Auftraggeberin oder einen Auftraggeber eingehen oder diese planen.
  • Bevor Sie als SGB-II-Anspruchsberechtigter einen Antrag stellen, müssen Sie die Möglichkeiten nach § 16c SGB II (Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen) vollständig ausschöpfen.
  • Ihr Gesamtkapitalbedarf Ihres zu gründenden Unternehmens soll EUR 35.000 pro Person beziehungsweise EUR 70.000 bei Gemeinschaftsantragstellung von Ihnen und einer anderen Person nicht überschreiten. Hat Ihr Projekt ein überdurchschnittlich hohes Gründungsrisiko, ist es möglich, dass ein angemessener Eigenkapitalanteil als Voraussetzung für eine Förderung gefordert wird.
  • Folgende Vorhaben werden nicht gefördert:

  • Tätigkeiten im Rahmen von Strukturvertrieben, Vermögensberatung oder die Vermittlung von Finanz- sowie Telekommunikationsdienstleistungen,
  • Handel mit gebrauchten Kfz, Kfz-Teilen oder Schrott,
  • gewerblicher Straßengüterverkehr, reine Export- und Importgeschäfte sowie
  • den genannten Tätigkeiten vergleichbare Bereiche.
  • Gründungen oder Betriebsübernahmen, die sich hauptsächlich auf Rechtsgeschäfte zwischen engen Verwandten oder auf in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen stützen, sind auch von der Förderung ausgeschlossen.

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