
Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)
01. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie in Hamburg erwerbslos oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind und allein oder zu zweit ein Kleinstunternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Sie als Erwerbslose oder Erwerbslosen oder von Erwerbslosigkeit bedrohten Menschen, wenn Sie ein gewerbliches Kleinstunternehmen als Freiberuflerin oder Freiberufler gründen wollen. Auch wenn diese Gründung schon bis zu 4 Jahre zurückliegt, können Sie die Förderung erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel.
Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu EUR 17.500 pro Person beziehungsweise bis zu EUR 35.000 pro Unternehmen, wenn Sie gemeinsam mit einer anderen Person das Unternehmen gründen.
Können Sie ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis nachweisen, ist ein Resterlass oder ein Teilschulderlass in Höhe von bis zu EUR 3.500 möglich.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Gründung erwerbslos oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Folgende Vorhaben werden nicht gefördert:
Gründungen oder Betriebsübernahmen, die sich hauptsächlich auf Rechtsgeschäfte zwischen engen Verwandten oder auf in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen stützen, sind auch von der Förderung ausgeschlossen.
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