
Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen
16. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Informationen
Wenn Sie in Hessen ein kleines Unternehmen gründen wollen oder Ihr Unternehmen nicht älter als 5 Jahre ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines Unternehmen in der Gründungsphase oder der Anlaufphase durch die Vergabe von Risikokapital in Form einer offenen oder stillen Beteiligung.
Sie können die Förderung für Ausgaben wie Mieten und Sachausgaben, Ausgaben für Schutzrechte, für Personal, Marketing, Konzepte und Studien, für Investitionen, Betriebsmittel, Markterschließung sowie Ausbildung bekommen.
Die Förderung erhalten Sie als offene oder stille Beteiligung.
Die Höhe Ihrer Beihilfe beträgt bis zu EUR 500.000 Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ). Unternehmen im C-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten bis zu EUR 750.000 BSÄ.
Als kleines und innovatives Unternehmen im C-Fördergebiet der GRW können Sie eine Beihilfe von bis zu EUR 1 Million beziehungsweise EUR 1,5 Millionen erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag oder Ihre Anfrage bitte an die BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in den ersten 5 Jahren nach Gründung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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