
Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss)
16. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Informationen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen Modernisierungs-, Anwendungs- und Innovationsprojekte im Bereich der Digitalisierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei
Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Leistungen externer Anbieterinnen und Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 4.000 betragen.
Bitte bewerben Sie sich zu festgelegten Stichtagen für eine Antragstellung. Ihren Antrag richten Sie anschließend über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Union sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Hessen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für die Beschaffung von Kapital (insbesondere Zinsen) sowie die erstattungsfähige Umsatzsteuer.
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