Sanierungsfälle,stille Beteiligungen,wohnwirtschaftliche Vorhaben,Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen oder als kleines oder mittleres Unternehmen Kapital zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss oder den Nachhaltigkeitsbonus als zusätzliche Zinsverbilligung für ein GuW-Darlehen bekommen.
Kontext
Die L-Bank unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder -festigung oder Sie als etabliertes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen),Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen),Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen),Rationalisierung, Modernisierung,Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette,Erwerb von Unternehmen,Betriebsmittel und Warenlager (auch unabhängig von Investitionen).Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 10.000 und EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Wenn Sie als Jungmeisterin und Jungmeister einen Handwerksbetrieb neu gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu dem Darlehen die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilungszuschusses beträgt bis 10 Prozent des Darlehensbetrags, jedoch höchstens EUR 10.000. Wenn Sie im Team gründen, kann jede/jeder von Ihnen die Meistergründungsprämie erhalten.
Mit dem Tilungszuschuss müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen.
Wenn Sie stufenweise eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität Ihres Unternehmes entwickeln oder schon entwickelt haben, erhalten Sie eine zusätzliche Zinsverbilligung („Nachhaltigkeitsbonus“).
Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW), die Meistergründungsprämie und den Nachhaltigkeitsbonus beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt für das GuW-Darlehen sind
Existenzgründende und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowieAngehörige der Freien Berufe.Antragsberechtigt für die Meistergründungsprämie sind Jungmeisterinen und Jungmeister im Handwerk, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung ein GuW-Darlehen beantragen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie führen Ihre Investitionen in Baden-Württemberg durch.Als natürliche Person können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie fachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sind,einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sind,erworbene Immobilien oder Mobilien im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit vermieten oder verpachten.fachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sind,einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sind,erworbene Immobilien oder Mobilien im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit vermieten oder verpachten.Als Jungmeisterin und Jungmeister müssen Sie zusätzlich eine Bestätigung der Handwerkskammer vorlegen, dass Sie die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen.Um den Nachhaltigkeitsbonus zu bekommen, müssen Sie folgende definierten Klimaschutzkriterien erfüllen, die stufenweise aufeinander aufbauen und die perspektivisch in den kommenden Jahren anzupasssen sind: Stufe 1: Sie haben eine CO2-Bilanz für Ihr Unternehmen erstellt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Treibhausgase,Stufe 2: Sie haben zusätzlich für Ihr Unternehmen CO2-Minderungsziele definiert und einen Maßnahmenkatalog (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele erstellt.Externe Sachverständige müssen Ihnen die Einhaltung dieser Klimaschutzkriterien schriftlich bestätigen.Stufe 1: Sie haben eine CO2-Bilanz für Ihr Unternehmen erstellt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Treibhausgase,Stufe 2: Sie haben zusätzlich für Ihr Unternehmen CO2-Minderungsziele definiert und einen Maßnahmenkatalog (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele erstellt.Externe Sachverständige müssen Ihnen die Einhaltung dieser Klimaschutzkriterien schriftlich bestätigen.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben,Vorhaben in der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) sowie in der Fischerei und Aquakultur (Primärproduktion),Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.