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Förderung

FM

Gründungshilfe für technologieorientierte Unternehmen

01. Mär. 2024

Existenzgründer +3

15.000.000€

Beteiligung

Mecklenburg-Vorpommern

Nicht spezifiziert

Informationen

Wenn Sie als technologieorientiertes Unternehmen Kapital zur Finanzierung Ihrer Vorhaben benötigen, kann sich die GENIUS Venture Capital GmbH unter bestimmten Voraussetzungen an Ihrem Unternehmen beteiligen.

Kontext

Die GENIUS Venture Capital GmbH (GVC) übernimmt für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des Venture Capital Fonds MV Beteiligungen an technologieorientierten Unternehmen.

Sie erhalten die Mittel für den Aufbau des Unternehmens, für Forschung und Entwicklung, Markteinführung, den Aufbau der Produktion sowie für die Internationalisierung der Geschäftstätigkeit.

Die Förderung erhalten Sie als offene Beteiligung sowie bei Bedarf zusätzlich durch eigenkapitalähnliche Mittel (stille Beteiligung, Wandeldarlehen).

Die Höhe der Beteiligung ist abhängig von Ihrem Kapitalbedarf und den beihilferechtlichen Voraussetzungen und beträgt bis zu EUR 1,5 Millionen, im Einzelfall bis EUR 3 Millionen.

Größere Investments können gegebenenfalls im Co-Venturing mit anderen Beteiligungsgesellschaften erfolgen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die GENIUS Venture Capital GmbH.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie technologieorientierte Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Eine Beteiligung der GENIUS Venture Capital GmbH ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Es ist noch auf keinem Markt tätig.Es ist seit seinem ersten kommerziellen Verkauf noch keine 7 Jahre gewerblich tätig.Ihr Unternehmen hat nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen, seine Eintragung ins Handelsregister liegt höchstens 5 Jahre zurück, es hat noch keine Gewinne ausgeschüttet und wurde nicht durch einen Zusammenschluss gegründet (Ausnahmen möglich).
  • Es ist noch auf keinem Markt tätig.
  • Es ist seit seinem ersten kommerziellen Verkauf noch keine 7 Jahre gewerblich tätig.
  • Ihr Unternehmen hat nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen, seine Eintragung ins Handelsregister liegt höchstens 5 Jahre zurück, es hat noch keine Gewinne ausgeschüttet und wurde nicht durch einen Zusammenschluss gegründet (Ausnahmen möglich).
  • Ihr Unternehmen hat entsprechende Wachstums- und Ertragschancen aufzuweisen, wobei das Management über die notwendige Motivation und das unternehmerische Potenzial verfügen muss.
  • Das technologische Know-how muss im Unternehmen gebunden sein.
  • Sie müssen ein überzeugendes Geschäftskonzept vorlegen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

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