
Gründungsprämie im niedersächsischen Meisterhandwerk
15. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen
Wenn Sie Arbeitsplätze in Ihrem neu gegründeten oder übernommenen Handwerksbetrieb schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Schaffung von unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen nach einer Gründung, einer Übernahme eines Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen im Meisterhandwerk.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10.000 für 12 Monate.
Sie können die Förderung nur einmal erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Handwerk gemäß Handwerksordnung (HwO), die innerhalb der letzten 2 Jahre im Haupterwerb ein Unternehmen gegründet, übernommen oder an denen sich innerhalb der letzten 2 Jahre neue Gesellschafterinnen oder Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent des Kapitals sowie an der Geschäftsführung beteiligt haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Chatte mit der Förderung
Beta