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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie ein neues, innovatives Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Ihrem Gründungsvorhaben in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft. Ihre Gründung ist nachhaltig und hat einen hohen Innovationsgehalt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.200 für maximal 18 Monate. Außerdem können Sie einen Kinderzuschlag von EUR 100,00 je Kind und Monat erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie bitte eine Projektidee bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ein. Wenn Ihre Projektidee positiv bewertet wurde, können Sie anschließend Ihren Antrag bei der GSA stellen.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ein neues Unternehmen gründen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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