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Copilot für Förderungen
01. Mär. 2024 | Land Schleswig-Holstein
Wenn Sie als Absolventin und Absolvent oder Studierende einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung ein Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie durch ein Stipendium, wenn Sie zum Ende Ihres Studiums ein Unternehmen gründen wollen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt, wenn Sie Ihr Studium bereits beendet haben, EUR 1.750,00 pro Monat (für Studierende EUR 800,00 pro Monat). Sie können die Förderung normalweise für 8 Monate erhalten.
Zusätzlich können Sie bis zu EUR 200,00 bekommen für Handelsregister-, Notar- und Gerichtskosten. Bis zu EUR 5.000 können Sie in Ausnahmefällen für einen Prototypenbau, spezielle Beratungsleistungen oder Ähnliches erhalten.
Außerdem wird Ihnen unentgeltlich ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt und Sie können Betreuungs- und Coaching-Angebote wahrnehmen.
Ihren Antrag stellen Sie bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, in Teams Studierende und im Einzelfall auch Personen mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung, die ein Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen wollen und ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
Sie sollten Ihr Unternehmen im Laufe des Stipendiums gründen und bis zum Ende des Stipendiums eine Machbarkeitsstudie beziehungsweise einen Businessplan erstellen.
Ihre Geschäftsidee muss überzeugend und technologie- oder wissensorientiert sein und nachhaltig wirtschaftliche Erfolge erwarten lassen.
Sie können die Förderung auch erhalten, wenn Sie zu zweit oder zu dritt gründen. Dann muss eine strukturierte Aufgabenverteilung im Antrag erkennbar sein.
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