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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wenn Sie Beratungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei der Durchführung von Gründungs- und Betriebsberatungen als Einzel- sowie Gruppenberatungen für Gründungsinteressierte, Gründende und KMU mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen zu folgenden Themen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon abweichend für freiberufliche Beratende oder gewerbliche Beratungsunternehmen bei Existenzgründungsberatungen, Perspektivenberatungen sowie Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Beratungen) maximal 75 Prozent beziehungsweise EUR 600,00 pro Beratungstagewerk, bei den übrigen Beratungen und Coachings maximal 50 Prozent beziehungsweise EUR 400,00 pro Beratungstagewerk.
Ein Beratungstagewerk hat zwischen 5 und 8 Stunden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Online-Portal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.
Antragsberechtigt sind Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände und Institutionen, normalerweise mit Sitz oder Niederlassung in Hessen, die in Hessen flächendeckend landesweit die fachlich qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründerinnen und -gründern anbieten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung für Beratungen mit folgenden Inhalten:
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