Härtefalldarlehen
14. Nov. 2022
Informationen
Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler von den stark gestiegenen Material- und Rohstoffpreisen besonders belastet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung betriebsnotwendiger Ausgaben, um die Folgen der teilweise sehr stark gestiegenen Preise für Material und Rohstoffe für Sie abzumildern.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent Ihres durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre (beziehungsweise der Dauer der Geschäftstätigkeit bei jungen Unternehmen, die zwischen 2019 und 2022 gegründet wurden), jedoch mindestens EUR 10.000 und maximal EUR 100.000 für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die PricewaterhouseCoopers GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Sitz und ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Die Förderung ist an bestimmten Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
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