Matching-X-Logo
Förderung

FM

Härtefalldarlehen

14. Nov. 2022

Unternehmen

100.000€

Darlehen

Mecklenburg-Vorpommern

5 Jahre

Informationen

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler von den stark gestiegenen Material- und Rohstoffpreisen besonders belastet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kontext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung betriebsnotwendiger Ausgaben, um die Folgen der teilweise sehr stark gestiegenen Preise für Material und Rohstoffe für Sie abzumildern.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent Ihres durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre (beziehungsweise der Dauer der Geschäftstätigkeit bei jungen Unternehmen, die zwischen 2019 und 2022 gegründet wurden), jedoch mindestens EUR 10.000 und maximal EUR 100.000 für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die PricewaterhouseCoopers GmbH.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Sitz und ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Die Förderung ist an bestimmten Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen Mindestmaterialeinsatz von 20 Prozent aufweisen und nachvollziehbar darstellen, dass Sie durch die drastisch gestiegenen Preise (gemessen am Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte) für Materialien und Rohstoffe (ohne Energie und Brennstoffe) betroffen sind und daher einen erheblichen Rückgang der Gewinnmarge oder einen Rückgang der Gewinnmarge in den negativen Bereich zu verzeichnen haben.
  • Sind Sie freiberuflich oder soloselbstständig tätig, müssen Sie diese Tätigkeit im Vollerwerb ausüben.
  • Die Gesamtbewertung Ihrer Angaben muss ein positives Ergebnis in Bezug auf die grundsätzliche wirtschaftliche Tragfähigkeit beziehungsweise Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells und die Rückzahlungsprognose ergeben.
  • Nicht gefördert werden

  • Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die einen Insolvenzantrag gestellt haben, sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder bei denen die Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen,
  • öffentliche Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand mittelbar oder unmittelbar mit mehr als 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte beteiligt ist, und
  • Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen und Zweckverbände von Kommunen.
  • Chatte mit der Förderung

    Beta