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Copilot für Förderungen
01. Mär. 2024 | Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Wenn Sie sich wegen der starken Preissteigerungen Ihre Energiekosten nicht mehr leisten können oder sich verschulden müssten und eine Sperre droht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen des Versorgungsunternehmens (Strom und Wärme) beantragen.
Das Land Berlin unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie wegen der aktuellen Preissprünge auf den Energiemärkten die Forderungen der Energieversorger nicht begleichen können und Ihnen daher ab dem 1.1.2023 eine Energiesperre droht oder diese bereits vorliegt.
Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Das Land zahlt den Zuschuss direkt an den Energieversorger.
Die Förderung umfasst den Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist.
Stellen Sie den Antrag bei Ankündigung oder Vorliegen einer Energiesperre bitte über das Service-Portal des Landes Berlin.
Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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