Informationen
Sachmittel wie Geräte oder Ausrüstung.Die Hochschule bekommt die Förderung als Zuschuss.
Anfertigung von Kurzstudien oder Gutachten,Ergänzung oder Begleitforschung von laufenden (drittmittelgeförderten) Forschungsprojekten,Wenn Sie an einer Hochschule als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler arbeiten und im Bereich Wasserstoff Ihre Kompetenzen auf- oder ausbauen, sich aktiv an Fachgremien und -diskussionen beteiligen wollen oder Forschungsvorhaben beantragen und bearbeiten möchten, kann Ihre Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler einer Hochschule bei Aktivitäten, Anschaffungen und Forschungsvorhaben zum Thema nachhaltige Wasserstoffwirtschaft.
Die Hochschule, an der Sie beschäftigt sind, bekommt die Förderung für folgende Maßnahmen:
zusätzliche Personalkosten, die durch Ihre Vertretung während eines 12-monatigen Forschungssemesters anfallen (einschließlich Freistellung beziehungsweise Reduzierung der Lehrverpflichtung oder Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion beziehungsweise Aufstockung der Teilzeitarbeitszeit),Durchführung oder Teilnahme an Veranstaltungen, Konferenzen, Forschungsreisen, Aus- oder Weiterbildungen,Antragsvorbereitung für größere Forschungsprojekte auf Bundes- oder EU-Ebene,Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 20.000 für forschungsfördernde Maßnahmen je Wissenschaftlerin und Wissenschaftler.
Darüber hinaus werden die zusätzlichen Personalkosten übernommen, die durch die Freistellung beziehungsweise Reduzierung der Lehrverpflichtung oder Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion beziehungsweise Aufstockung der Teilarbeitszeit entstehen. Eine für die Vertretung benötigte Person kann für diesen Zeitraum auch neu eingestellt werden.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu bestimmten Stichtagen über das Präsidium Ihrer Hochschule an das Landeskompetenzzentrum Wasserstoffforschung (HY.SH) der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH). In begründeten Fällen können Sie auch außerhalb dieser Fristen einen Antrag stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer Hochschule des Landes Schleswig-Holstein beschäftigt sind. Zuwendungsempfängerin ist normalerweise die Hochschule, an der die geförderte Person beschäftigt ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre Aktivitäten, Anschaffungen oder Vorhaben müssen sich mit folgenden Themenbereichen beschäftigen: Bereitstellung von Wasserstoff (beispielsweise die Erzeugung, Umwandlung, Speicherung, Veredlung sowie Versorgungsinfrastruktur),Anwendung von Wasserstoff (beispielsweise die Nutzung in den Bereichen Industrie, Mobilität, Gebäudeversorgung oder Ernährungswirtschaft sowie die Entwicklung von entsprechenden Prozessen, Anlagen und Geräten),gesellschaftliche Auswirkungen der Wasserstoffwirtschaft (beispielsweise Chancen und Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung, partizipative Gestaltungsmöglichkeiten der Energiewende, Akzeptanzfragen und Bildungsprojekte) oderinstitutionelle Rahmenbedingungen für Energiesysteme der Zukunft, wie beispielsweise die Themen Energiewenderecht, (Energie-)Erzeugung, Digitalisierung, Sicherheit und Zertifizierung.Bereitstellung von Wasserstoff (beispielsweise die Erzeugung, Umwandlung, Speicherung, Veredlung sowie Versorgungsinfrastruktur),Anwendung von Wasserstoff (beispielsweise die Nutzung in den Bereichen Industrie, Mobilität, Gebäudeversorgung oder Ernährungswirtschaft sowie die Entwicklung von entsprechenden Prozessen, Anlagen und Geräten),gesellschaftliche Auswirkungen der Wasserstoffwirtschaft (beispielsweise Chancen und Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung, partizipative Gestaltungsmöglichkeiten der Energiewende, Akzeptanzfragen und Bildungsprojekte) oderinstitutionelle Rahmenbedingungen für Energiesysteme der Zukunft, wie beispielsweise die Themen Energiewenderecht, (Energie-)Erzeugung, Digitalisierung, Sicherheit und Zertifizierung.Das zuständige Dekanat oder die Hochschulleitung müssen Ihr Vorhaben befürworten und Ihnen Zugang zu der erforderlichen Infrastruktur der Hochschule und angemessenen fachlichen Freiraum einräumen.Ihr Antrag muss alle geplanten Maßnahmen oder Aktivitäten für mindestens 1 Jahr umfassen und vor allem einen entsprechend nachvollziehbaren Finanzierungsplan beinhalten.Sie müssen die beantragte Maßnahme spätestens am 31.10.2024 beenden, damit eine Abrechnung bis zum 31.12.2024 erfolgt.