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Copilot für Förderungen
12. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Wenn Sie als außeruniversitäre Forschungseinrichtung Maßnahmen entwicklen, um bei Anträgen für EU-Forschungsprogramme erfolgreich zu sein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Rahmen des Programms HESSEN HORIZON bei Vorhaben, die der Anbahnung vielversprechender hessischer Anträge zur EU-Forschungsförderung dienen. Sie können das Vorhaben als Einzelprojekt oder Verbundprojekt umsetzen.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten und auch für Ausgaben für den Wissenstransfer für
Die Förderung bezieht sich auf folgende Programme:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 20.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Hauptsitz in Hessen. Die Forschungseinrichtungen müssen die Maßgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission erfüllen, dürfen aber keine Finanzierung über die gemeinsame Wissenschaftsförderung von Bund und Ländern erhalten haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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