Informationen
Wenn Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Vorhaben, die den digitalen Wandel Ihres Unternehmens voranbringen.
Gefördert werden Beratungsleistungen im „Modul I – Hamburg Digital Check“ und Investitionen im „Modul II – Hamburg Digital Invest“ zu folgenden Themen:
Informationssicherheit und Cyber Security,Digitalisierung von Produktion, Verfahren und Prozessen (zum Beispiel durch 3D-Druck, mobile Betriebsgeräte zur Produktionssteuerung, E-Procurement),Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Markterschließung, Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel digitale Plattformen und Vertriebskanäle, Cloud-Anwendungen, Anwendung digitaler Standards).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
im „Modul I – Hamburg Digital Check“ bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber EUR 5.000, undim „Modul II – Hamburg Digital Invest“bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber EUR 17.000.Ihre förderfähigen Ausgaben müssen pro Modul mindestens EUR 3.000 (netto) betragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Die Antragstellung erfolgt digital. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare der IFB.
Fristen
Bitte stellen Sie den Antrag bis zum 31.3.2024.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleisten.Beratungsleistungen müssen durch ein im Rahmen des Bundesprogramms „go-digital“ zertifiziertes Beratungsunternehmen durchgeführt werden.Investitionsvorhaben müssen durch die fachkundige Stellungnahme des Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg oder einer im Rahmen des Bundesprogramms „go-digital“ zertifizierten Beraterin/eines Beraters qualitätsgesichert werden.Sie müssen die geförderten Maßnahmen innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Bewilligungsbescheids abgeschlossen haben. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen zugelassen werden.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Unternehmen in Schwierigkeiten,Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung einer gewährten Beihilfe nicht nachgekommen sind,Kosten für Standard Hard- und Software und gängige Online-Marketing-Maßnahmen sowieSchulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu den förderfähigen Vorhaben.