Matching-
Copilot für Förderungen
06. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Wenn Sie Vorhaben zur Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Arbeitsmarktintegration von Frauen und zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die hessische Arbeitsmarktförderung unterstützt Sie bei regionalisierten arbeitsmarktpolitischen Vorhaben.
Sie erhalten die Förderung in 2 Bereichen.
Aus Mitteln des Landes Hessen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden gefördert (Förderbereich A):
Nur aus Mitteln des Landes Hessen werden gefördert (Förderbereich B):
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.
Den Regelungen der jeweiligen Förderangebote können Sie weitere Informationen entnehmen.
Richten Sie Ihren Antrag für Förderangebote aus Förderbereich A vor Beginn Ihres Vorhabens bitte elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Ihren Antrag für Vorhaben aus Förderbereich B richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57.
Die Regelungen der einzelnen Förderangebote enthalten genaue Angaben zur Antragsberechtigung.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta