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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in Hessen selbst bewirtschaften und Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvoller Flächen in Hessen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Hessische Agrarportal ein. Anträge für die Förderbereiche „Erarbeitung von Konzepten“, „Umsetzung und Begleitung von Konzepten“ sowie „Arten- und Biotopschutz im Offenland“ richten Sie bitte an das zuständige Landratsamt.
Grundsätzliche Einreichungsfrist ist der 1.10. eines Jahres, Anträge für die Förderung der Zusammenarbeit können Sie jederzeit einreichen.
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und Zusammenschlüsse von Betriebsinhaberinnen und -inhabern, die Flächen in Hessen selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten können keine Förderung erhalten.
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