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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Wenn Sie Kulturveranstaltungen mit kostenpflichtigem Eintritt durchführen und von Kostensteigerungen und gesunkenen Besucherzahlen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kulturveranstalterin und Kulturveranstalter bei der Bewältigung von Schäden und Belastungen, die durch Kostensteigerungen, unbeständiges Nachfrageverhalten des Publikums und Minderauslastungen entstehen.
Sie können eine Förderung erhalten für Veranstaltungen mit bis zu 20.000 geplanten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die zwischen dem 1.1.2023 und dem 31.12.2023 stattfinden beziehungsweise stattgefunden haben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Zuschuss verdoppelt Ihre tatsächlich erzielten Einnahmen aus dem Verkauf von bis zu 4.000 Tickets für Veranstaltungen im Zeitraum von 1.1.2023 bis 31.12.2023.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 200.000 pro Veranstaltung und maximal EUR 1 Million pro Unternehmen beziehungsweise Antragstellerin und Antragsteller.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000.
Melden Sie Ihre Veranstaltung vor Durchführung bitte zunächst online an. Nach Durchführung der Veranstaltung können Sie den Antrag auf Gewährung der Wirtschaftlichkeitshilfe digital bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einreichen.
Eine rückwirkende Registrierung für Veranstaltungen von Januar 2023 bis Juli 2023 war bis zum 15.8.2023 möglich.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 30.6.2024 ein.
Antragsberechtigt sind Veranstaltende von Kulturveranstaltungen mit inländischer Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung, dazu zählen auch öffentlich-rechtliche sowie gemeinnützige Veranstaltende.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Unternehmen, die sich am 31.12.2022 in Schwierigkeiten befunden haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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