Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Informationen
Wenn Sie als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb oder als Betrieb der Fischerei oder Aquakultur durch Naturkatastrophen oder vergleichbare widrige Witterung Schäden erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Unternehmen bei der Bewältigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen sowie Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen entstanden sind. Die Schäden müssen direkt zurückzuführen sein
auf Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Orkane und Flächenbrände natürlichen Ursprungs oderauf Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse wie Frost, Hagel, Eis, starke oder anhaltende Regenfälle, nicht Orkanstärke erreichende Stürme und Dürre (Land- und Forstwirtschaft) sowie Stürme, heftige und anhaltende Regenfälle und über einen längeren Zeitraum bestehende außergewöhnlich erhöhte Wassertemperaturen (Fischerei und Aquakultur).Sie erhalten die Förderung
für Vorhaben zur Beseitigung von Schäden, Verlusten oder Zerstörungen an baulichen Anlagen oder Gegenständen, an land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Wegen oder Flächen sowiezur Behebung von Einkommensminderungen, -verlusten und als Ausgleich von Wiederherstellungskosten.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bei Naturkatastrophen bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens oder der beihilfefähigen Kosten.Die Höhe der Förderung beträgt bei Naturkatastrophen gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen in der Landwirtschaft bis zu 80 Prozent des Gesamtschadens.Bei Schäden aufgrund von Dürreereignissen steigt die Förderung auf 90 Prozent, bei Teilnahme an einer einzelbetrieblichen Klimaanpassungsberatung auf 100 Prozent des Gesamtschadens.Fehlt eine Versicherung, die die häufigsten klimatischen Risiken und mindestens 50 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung oder der durchschnittlichen Jahreseinnahme des betroffenen Produktionsverfahrens abdeckt, wird der Ausgleichsbetrag um 50 Prozent gekürzt.In der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur beträgt die Höhe der Förderung bei Naturkatastrophen und gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten.Bei der Förderhöhe werden Ihre vorhandenen Versicherungen und deren Leistungen berücksichtigt.Stellen Sie Ihren Förderantrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie Forstwirtschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass ein Elementarereignis stattgefunden hat.Sie sind von einer Förderung ausgeschlossen, wenn die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals Ihres Unternehmens beträgt.Ihr forstwirtschaftliches Unternehmen wird nur dann gefördert, wenn das forstwirtschaftliche Potenzial zu mindestens 20 Prozent zerstört wurde.Ihr Schaden beträgt mindestens EUR 5.000.Der Elementarschaden muss durch die Gemeindeverwaltung bestätigt werden.