
Hilfen für vom Weihnachts-Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen – Soforthilfe –
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Informationen
Wenn Sie als Privathaushalt durch das Hochwasser im Dezember 2023 und Januar 2024 Schäden erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als privaten Haushalt bei der Bewältigung von Notlagen aufgrund von Schäden an Unterkunft und Hausrat, die durch die Hochwasserereignisse ab dem 24.12.2023 bis Ende Januar 2024 entstanden sind.
Fördergebiet sind die niedersächsischen Teile der Einzugsgebiete folgender Gewässer einschließlich ihrer Nebenflüsse:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einem Gesamtschaden von voraussichtlich EUR 5.000 oder mehr EUR 500,00 für jede erwachsene Person und EUR 250,00 für jedes Kind, jedoch mindestens EUR 1.000 und maximal EUR 2.500 je Haushalt.
Sind Sie von einer besonders akuten Notlage betroffen und können dies begründen, kann
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bewilligungsbehörde. Das sind abhängig von Ihrem Wohnort die örtlich zuständigen Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Hannover oder die großen selbstständigen Städte.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 22.3.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind vom Hochwasser ab dem 24.12.2023 bis Ende Januar 2024 betroffene Privathaushalte im Fördergebiet.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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