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Förderung

FM

wahrscheinlich abgelaufen

Hilfen für vom Weihnachts-Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen – Soforthilfe –

16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Privatperson

vor 1 Jahr

20€

Zuschuss

Niedersachsen

1 Jahr

Informationen

Wenn Sie als Privathaushalt durch das Hochwasser im Dezember 2023 und Januar 2024 Schäden erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als privaten Haushalt bei der Bewältigung von Notlagen aufgrund von Schäden an Unterkunft und Hausrat, die durch die Hochwasserereignisse ab dem 24.12.2023 bis Ende Januar 2024 entstanden sind.

Fördergebiet sind die niedersächsischen Teile der Einzugsgebiete folgender Gewässer einschließlich ihrer Nebenflüsse:

  • Weser (Aller/Leine/Fuhse/Oker) bis zur Landesgrenze Bremen,
  • Wümme (bis zum Lesumsperrwerk),
  • Hunte (bis zum Huntesperrwerk),
  • Soeste,
  • Ems bis zur Seeschleuse Papenburg,
  • Vechte,
  • Sude mit Krainke und Rögnitz,
  • Seege,
  • Ilmenau,
  • Jeetzel,
  • Elbe bis Einmündung der Oste.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einem Gesamtschaden von voraussichtlich EUR 5.000 oder mehr EUR 500,00 für jede erwachsene Person und EUR 250,00 für jedes Kind, jedoch mindestens EUR 1.000 und maximal EUR 2.500 je Haushalt.

    Sind Sie von einer besonders akuten Notlage betroffen und können dies begründen, kann

  • die Soforthilfe bis zu EUR 20.000 betragen und
  • auch bei einem voraussichtlichen Schaden von weniger als EUR 5.000 gewährt werden.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bewilligungsbehörde. Das sind abhängig von Ihrem Wohnort die örtlich zuständigen Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Hannover oder die großen selbstständigen Städte.

    Fristen

    Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 22.3.2024 ein.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind vom Hochwasser ab dem 24.12.2023 bis Ende Januar 2024 betroffene Privathaushalte im Fördergebiet.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Der Schaden muss in einem niedersächsischen Teil der Einzugsgebiete folgender Gewässer einschließlich ihrer Nebenflüsse entstanden sein: Weser (Aller/Leine/Fuhse/Oker) bis zur Landesgrenze Bremen,Wümme (bis zum Lesumsperrwerk),Hunte (bis zum Huntesperrwerk),Soeste,Ems bis zur Seeschleuse Papenburg,Vechte,Sude mit Krainke und Rögnitz,Seege,Ilmenau,Jeetzel,Elbe bis Einmündung der Oste.
  • Weser (Aller/Leine/Fuhse/Oker) bis zur Landesgrenze Bremen,
  • Wümme (bis zum Lesumsperrwerk),
  • Hunte (bis zum Huntesperrwerk),
  • Soeste,
  • Ems bis zur Seeschleuse Papenburg,
  • Vechte,
  • Sude mit Krainke und Rögnitz,
  • Seege,
  • Ilmenau,
  • Jeetzel,
  • Elbe bis Einmündung der Oste.
  • Sie erhalten keine Förderung für die Beseitigung von Hochwasserschäden an Gebäuden, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen.
  • Chatte mit der Förderung

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