Matching-

Copilot für Förderungen
17. Apr. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wenn Sie als Unternehmen, Freiberuflerin oder Freiberufler vom Weihnachtshochwasser 2023 und seinen Folgen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Unternehmen sowie Angehörige und Angehörigen der freien Berufe bei der Beseitigung von Schäden, die durch die Hochwasserereignisse im Zeitraum vom 24.12.2023 bis 30.4.2024 entstanden sind.
Sie erhalten die Förderung für entstandene Sachschäden an Vermögenswerten wie Gebäuden, Ausrüstungen, Maschinen oder Lagerbeständen sowie Begleitkosten, die der unmittelbaren Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit oder als Sofortmaßnahme der Instandsetzung dienen.
Fördergebiet sind die niedersächsischen Teile der Einzugsgebiete der Gewässer
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Schadenshöhe muss mindestens EUR 5.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.7.2024 ein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte im Fördergebiet in Niedersachsen, die bei einem deutschen Finanzamt geführt werden und sich nicht in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta