Holz Innovativ Programm (HIP)
16. Mär. 2024 | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Informationen
Wenn Sie Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von den Antragstellenden und von der Art der Maßnahme normalerweise zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2 Millionen je Vorhaben und Unternehmen.
Der Finanzierungsanteil aus dem EFRE muss mindestens EUR 100.000 betragen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Richten Sie bitte im 1. Schritt Ihre Vorhabenskizze vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare per E-Mail zu den in den Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen an die L-Bank.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU.
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