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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Horizont Europa ist das 9. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Es bildet die Grundlage für die Förderung von Forschung und Innovation durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027.
Horizont Europa zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Das Rahmenprogramm besteht inhaltlich aus den drei Schwerpunkten „Wissenschaftsexzellenz“, „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und „Innovatives Europa“. Hinzu kommt ein übergreifender Bereich zur „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“.
Der Schwerpunkt „Wissenschaftsexzellenz“ umfasst folgende Einzelziele:
Der Schwerpunkt „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ umfasst in 6 Clustern die großen gesellschaftlichen Herausforderungen:
1. Gesundheit
2. Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
3. zivile Sicherheit für die Gesellschaft
4. Digitalisierung, Industrie und Weltraum
5. Klima, Energie und Mobilität
6. Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) ist ebenfalls in diesem Schwerpunkt angesiedelt.
Der Schwerpunkt „Innovatives Europa“ umfasst die Instrumente zu Innovation und Marktaufnahme. Dies sind
Der übergreifende Programmbereich „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraumes“ ist unter anderem darauf ausgerichtet, die Beteiligung von Mitgliedstaaten zu fördern, die im Bereich Forschung und Innovation bisher weniger aktiv waren.
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form von Zuschüssen. Darüber hinaus werden Stipendien, Preisgelder und öffentliche Aufträge vergeben.
Die Förderung beträgt je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent, bei Innovationsmaßnahmen grundsätzlich 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Umsetzung des Programms erfolgt durch Arbeitsprogramme, die einen Zeitraum von 2 Jahren umfassen.
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen in Form von Aufrufen und Ausschreibungen der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU-Amtsblatt sowie im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden.
Die Aufrufe sind in der Regel 3 bis 4 Monate geöffnet. Die in Horizont Europa am häufigsten genutzten Verfahren sind das einstufige und das zweistufige Antragsverfahren. Außerdem gibt es noch Offene Aufrufe (Stichtagsverfahren) und Calls for Tender (Ausschreibungen für Dienstleistungs- und Lieferaufträge).
Aktuelle Informationen zu Horizont Europa finden Sie auch auf der deutschen Website, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) betreut wird.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den teilnehmenden Partnerländern, insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände, Vereinigungen und internationale Organisationen.
Grundsätzlich müssen an einem Vorhaben mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen Ländern beteiligt sein. In verschiedenen Bereichen des Programms besteht jedoch auch die Möglichkeit, Einzelanträge zu stellen.
An Verbundprojekten müssen sich Konsortien mit mindestens 3 Rechtspersonen aus drei verschiedenen Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligen.
Bei der Einzelförderung stellen einzelne Forschende in Kooperation mit einer europäischen Gasteinrichtung den Antrag.
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen können im Verbund oder als Einzelfördermaßnahme durchgeführt werden.
Bei Vorschlägen, die ethische Fragen aufwerfen, führt die Kommission Ethikprüfungen durch.
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