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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Wenn Sie als Handwerkskammer, Landesinnungs- oder Fachverband des Handwerks oder als Kreishandwerkerschaft von externen Fachleuten moderierte Veranstaltungen anbieten, bei denen Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe zukunftsrelevante Themen diskutieren und ihre Erfahrungen untereinander austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Initiative „Horizont Handwerk“ den von externen Expertinnen und Experten sowie Referentinnen und Referenten moderierten Erfahrungsaustausch kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe in ihrem Gewerk oder auch gewerkübergreifend zu zukunftsrelevante Themen.
Sie bekommen eine Förderung zur Durchführung von Erfahrungsaustauschgruppen zu beispielsweise folgenden Themen:
Sie können auch eine Förderung für die Erstellung einer Dokumentation der Erkenntnisse für den Wissenstransfer an Handwerksbetriebe (externe redaktionelle Aufbereitung, externe grafische Gestaltung und Druck der Dokumentation) bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses für die externe Moderation beträgt
Die Tageshonorare dürfen EUR 1.500 für Moderatorinnen und Moderatoren sowie EUR 1.000 für Referentinnen und Referenten nicht übersteigen.
Der Zuschuss für die Dokumentation des Wissenstransfers beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 1.500.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 41 – Mittelstand und Handwerk.
Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern, die Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie die Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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