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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2020
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt in gewerblich eigengenutzte Gebäude investieren oder Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin, Existenzgründer oder junges Unternehmen, indem es Darlehen vor allem für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen gewährt.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs. Der Höchstbetrag liegt normalweise bei EUR 3 Millionen. Der Mindestbetrag für Ihre Darlehenssumme beträgt grundsätzlich EUR 25.000.
Ihr Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Stellungnahme Ihrer Hausbank bei, in der diese ihre Beteiligung an der Gesamtfinanzierung darlegt. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de senden.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta