Informationen
Wenn Sie die umfängliche energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Berlin unterstützt Ihre baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zur Modernisierung von Mietwohnungen in Bestandsgebäuden.
Sie erhalten die Förderung für
die fachgerechte Durchführung,Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen,die Kosten notwendiger Umfeldmaßnahmen.Sie können die Förderung auch für stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicher) für die Eigenstromversorgung erhalten, wenn Sie für diese Anlagen keine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien in Anspruch nehmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Erreichung des Effizienzhausniveaus. Folgende Pauschalen können Sie bekommen:
Effizienzhaus 85: EUR 480,00 pro m2 Wohnfläche,Effizienzhaus 70: EUR 520,00 pro m2 Wohnfläche,Effizienzhaus 55: EUR 560,00 pro m2 Wohnfläche,Effizienzhaus 40: EUR 650,00 pro m2 Wohnfläche,für weitere Modernisierungsmaßnahmen (altengerecht, demografiefest, nachhaltig): zusätzlich EUR 150,00 pro qm Wohnflächefür Mehrkosten, die einer besonderen Gebäudesubstanz (zum Beispiel belastete Baustoffe, Denkmalschutz) geschuldet sind: zusätzlich EUR 100,00 pro qm WohnflächeDer Umfang der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der investiven Kosten.
Die Fördersumme muss mindestens EUR 250.000 betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte auf den vorgesehenen Formularen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihre zu sanierenden Objekte müssen im Land Berlin liegen und überwiegend dem Wohnen dienen.Sie müssen die Arbeiten durch Fachunternehmen durchführen lassen.Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen muss Ihr Objekt erstmals mindestens das energetische Niveau eines Effizienzhauses 85 erreichen.Ihre Sanierungsmaßnahmen müssen den in der Anlage zur „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ festgelegten technischen Mindestanforderungen für eine Effizienzhaus-Stufe in der Fassung vom 9.12.2022 entsprechen.Sie müssen einen gültigen Energieausweis (Bedarfsausweis) vorlegen, der die Einstufung der zu fördernden Wohneinheiten in die jeweiligen Energieeffizienzklassen aufzeigt.Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.Beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.Nicht förderfähig sind
der Ein- und Umbau und die Optimierung von mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern sowiemit Gas betriebene Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger).