Matching-
Copilot für Förderungen
28. Sep. 2023
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein kleines Unternehmen neu gründen wollen oder in den letzten 5 Jahren gegründet haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.
Die IBG-Beteiligungsgesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften („IBG“) unterstützt Sie als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen mit Anlaufbeihilfen für Unternehmensneugründungen. Diese werden Ihnen in Form von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Investitionen sowie in Kombinationen davon gewährt.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als stille oder offene Beteiligung.
Sie erhalten eine offene Beteiligung grundsätzlich als Minderheitsbeteiligung bis zu einer Höhe von 25 Prozent Ihres Kapitals.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens mit den entsprechenden Formularen bei der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Bestimmte Branchen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sind nicht antragsberechtigt.
Die IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen sind an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta