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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Kultureinrichtungen modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Sie bei der Sicherung von Kultureinrichtungen und ihrer Weiterentwicklung durch Darlehen, die von der Freien und Hansestadt Hamburg durch Bürgschaften besichert werden.
Die Förderung erhalten Sie für die Modernisierung, Sanierung und den Ausbau von baulichen Anlagen von Kultureinrichtungen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 20.000 betragen.
Der höchstzulässige Bürgschaftsbetrag beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst lassen Sie die Förderungswürdigkeit Ihres Vorhabens vom Amt Kultur der Behörde für Kultur und Medien feststellen. Nach Feststellung der Förderungswürdigkeit stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Anträge müssen in digitaler Form gestellt werden.
Antragsberechtigt sind die im Kulturbereich als juristische Person tätigen Träger beziehungsweise Eigentümer mit Betriebsstätte in Hamburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren. Der Ausschluss gilt nicht für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen, die nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht sind und weder Rettungsbeihilfen noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.
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