Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Hamburg unterstützt Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch Wohnungseigentümergemeinschaften.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Darlehenssumme kann EUR 5.000 bis EUR 35.000 je Wohnungseigentümerin und Wohnungseigentümer betragen.
Bis zu einem Darlehensbetrag von EUR 20.000 müssen Sie keinen Eigenanteil leisten. Ab einem Betrag von EUR 20.000 bis EUR 33.300 EUR ist ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 Prozent, bis EUR 41.175 in Höhe von mindestens 15 Prozent einzubringen.
Richten Sie Ihren Antrag über die Hausverwaltung unter Verwendung der Antragsformulare an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte im Rahmen von Wohneigentümergemeinschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta