Informationen
Wenn Sie in grüne Verkehrsprojekte in Ihrer Kommune investieren möchten, können Sie für Ihre Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie im öffentlichen Sektor bei der Umsetzung von Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland.
Sie erhalten die Förderung für
Investitionen in die Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark,klimafreundliche Fahrzeuge,nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilitätdie Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark,klimafreundliche Fahrzeuge,nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilitätsowie in Verbindung mit diesen Investitionen auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für die Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Anforderungen.Sie erhalten die Förderung als Darlehen für eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, maximal EUR 150 Millionen pro Jahr.
Ihren Antrag stellen Sie bitte direkt bei der KfW Bankengruppe, die das Darlehen als Direktkredit vergibt.
Sie dürfen das Darlehen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren, wenn die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind
kommunale Gebietskörperschaften,rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,Gemeindeverbände,Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen in klimafreundliche Mobilität investieren, beispielsweise in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null und in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur.Ihr Vorhaben muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe sowie mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.