Matching-

Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen im Bereich der Elektromobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Projekte zu wirtschaftlichen E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen.
Sie erhalten die Förderung für Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.
Je nach Kategorie ist die Höhe der Förderung festgelegt:
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen jeweils zum 15.9. eines Jahres bei dem Projektträger ein.
Das BMWK veröffentlicht, sofern erforderlich, spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Einreichungsstichtag weitere Informationen und Hinweise, die für eine Beteiligung am Wettbewerb erforderlich sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Förderfähig sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und öffentliche Einrichtungen und Verbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta