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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie in Hamburg Veranstaltungen oder Seminare zu nachhaltigem, energieeffizientem und ressourcenschonendem Bauen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie, wenn Sie Veranstaltungen, Online-Seminare oder Seminare über nachhaltiges Bauen, effiziente Energieversorgung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder nachwachsender Baustoffe im Hochbau anbieten.
Sie erhalten die Förderung für Angebote für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag für die Seminardurchführung von EUR 1.000 (sechs- bis achtstündiges Seminar) oder EUR 600,00 (drei- bis vierstündiges Seminar) und EUR 25,00 bis 50,00 für jede föderfähige Teilnehmerin und jeden förderfähigen Teilnehmer. Maximal können 200 Teilnehmende gefördert werden.
Bei Online-Seminaren setzt sich die Förderung zusammen aus einem Grundbetrag von EUR 500,00 (mindestens zweistündiges Seminar) und EUR 20,00 für jede föderfähige Teilnehmerin und jeden förderfähigen Teilnehmer. Maximal können 100 Teilnehmende gefördert werden.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als in der Weiterbildung tätige Institution mit Sitz in Hamburg.
Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleisten und nachweisen.
Die Teilnehmendenzahl je Seminar muss mindestens 10 betragen. Bei 2 aufeinanderfolgenden Seminaren müssen mindestens 75 Prozent der Teilnehmenden eine positive Bewertung abgeben. Bei Online-Seminaren werden nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Metropolregion Hamburg gefördert, die an mindestens 75 Prozent der Veranstaltung teilgenommen haben.
Wenn Sie eine Gebühr für Teilnehmende erheben, darf diese maximal EUR 100,00 (bei einem bis zu vierstündigen Seminar) und EUR 150,00 (bei einem mehr als sechsstündigen Seminar) je Teilnehmerin oder Teilnehmer betragen.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Tätigkeiten und Branchen.
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