Informationen
Wenn Sie als junges innovatives Unternehmen auf der Suche nach Kapital sind und Sie als private Investorin oder privater Investor Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Erwerbszuschuss oder einen Exitzuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Sie als private Investorin oder privaten Investor, wenn Sie als Business Angel junge innovative Unternehmen mit privatem Wagniskapital und mit nichtmonetärem Engagement unterstützen. Gefördert wird Ihr Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen (Geschäftsanteile oder Aktien) an jungen, innovativen Unternehmen.
Den INVEST – Zuschuss für Wagniskapital bekommen Sie als
Erwerbszuschuss zum Zeitpunkt Ihrer Investition undExitzuschuss, wenn Sie Ihre Anteile veräußern.Erwerbszuschuss:
Die Höhe der Förderung beträgt beim Erwerbszuschuss 25 Prozent des Ausgabepreises der Anteile. Als Investorin oder Investor können Sie insgesamt maximal EUR 100.000 und pro gefördertem Einzelinvestment maximal EUR 50.000 als Fördersumme erhalten. Je Unternehmen können Beteiligungen von bis zu EUR 3 Millionen pro Jahr bezuschusst werden. Die maximale Fördersumme je Unternehmen beträgt EUR 750.000.Exitzuschuss:
Beim Exitzuschuss erhalten Sie 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils. Der Exitzuschuss ist auf die Höhe des Erwerbszuschusses beim Erwerb Ihrer INVEST-geförderten Anteile begrenzt.Beide Zuschüsse beantragen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die neu ausgegebene Anteile an einem innovativen, kleinen Unternehmen erwerben oder die ihre Anteile an einem Unternehmen veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde.
Die natürliche Person kann sich im Rahmen des Erwerbszuschusses einer Beteiligungsgesellschaft bedienen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Als Investorin oder Investor müssen Sie die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 berücksichtigen.Für den Erwerbszuschuss gelten folgende Voraussetzungen: Das Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft, maximal 7 Jahre alt und hat seinen Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum mit einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.Das Unternehmen muss hauptsächlich in einem innovativen Geschäftsfeld fortlaufend wirtschaftlich aktiv sein.Sie müssen neu ausgegebene Anteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem Geld erwerben.Ihr Anteilserwerb muss wirtschaftlich motiviert sein, auf Grundlage eines Business-Plans erfolgen und es ist eine realistische Ausstiegsstrategie zu verfolgen.Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein.Zwischen Ihnen und dem Unternehmen dürfen keine risikomindernden Vereinbarungen geschlossen werden.Die Anteilsausgabe darf erst nach Ihrer Antragstellung erfolgen. Bei Anteilsausgabe vor Bewilligung tragen Sie das Risiko einer möglichen Nichtbewilligung.Sie müssen die Beteiligung für mindestens 3 Jahre halten. Der Kaufpreis der Anteile beträgt mindestens EUR 10.000.Sie oder eine Ihnen nahestehende Person darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein.Das Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft, maximal 7 Jahre alt und hat seinen Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum mit einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.Das Unternehmen muss hauptsächlich in einem innovativen Geschäftsfeld fortlaufend wirtschaftlich aktiv sein.Sie müssen neu ausgegebene Anteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem Geld erwerben.Ihr Anteilserwerb muss wirtschaftlich motiviert sein, auf Grundlage eines Business-Plans erfolgen und es ist eine realistische Ausstiegsstrategie zu verfolgen.Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein.Zwischen Ihnen und dem Unternehmen dürfen keine risikomindernden Vereinbarungen geschlossen werden.Die Anteilsausgabe darf erst nach Ihrer Antragstellung erfolgen. Bei Anteilsausgabe vor Bewilligung tragen Sie das Risiko einer möglichen Nichtbewilligung.Sie müssen die Beteiligung für mindestens 3 Jahre halten. Der Kaufpreis der Anteile beträgt mindestens EUR 10.000.Sie oder eine Ihnen nahestehende Person darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein.Für den Exitzuschuss gelten folgende Voraussetzungen: Das Unternehmen muss nach dem 1.1.2017 bereits durch Zahlung eines Erwerbszuschusses gefördert worden sein.Sie veräußern die Anteile frühestens 3 Jahre und spätestens 10 Jahre nach dem Erwerb.Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile muss mindestens EUR 2.000 betragen.Sie als Investorin oder Investor müssen eine natürliche Person sein, die auch den Erwerbszuschuss für diese Anteile erhalten hat.Das Unternehmen muss nach dem 1.1.2017 bereits durch Zahlung eines Erwerbszuschusses gefördert worden sein.Sie veräußern die Anteile frühestens 3 Jahre und spätestens 10 Jahre nach dem Erwerb.Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile muss mindestens EUR 2.000 betragen.Sie als Investorin oder Investor müssen eine natürliche Person sein, die auch den Erwerbszuschuss für diese Anteile erhalten hat.