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Förderung

FM

ISB Mittelstandskredit

16. Mär. 2024

Existenzgründer +3

5.000.000€

Darlehen

Rheinland-Pfalz

keine spezifische maximale Dauer angegeben

Informationen

  • Sie müssen das Vorhaben in Rheinland-Pfalz durchführen.
  • Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 5 Millionen erhalten.

    Kontext

    Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), Einzelunternehmen oder Freiberuflerin oder Freiberufler in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe durch zinsgünstige Förderkredite.

    Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung von Investitionen, zusätzlichem Betriebsmittelbedarf, Warenlagern sowie Unternehmensgründungen, -nachfolgen und -beteiligungen.

    Planen Sie ein Vorhaben in den rheinland-pfälzischen GRW-Fördergebieten oder sind Sie ein junges Unternehmen, das weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist, werden Sie durch besonders günstige Zinsen unterstützt.

    Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.

    Die Höhe des Darlehens beträgt für Investitionen bis zu EUR 5 Millionen. Betriebsmittel werden mit bis zu EUR 2 Millionen gefördert. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

    Sie können den ISB Mittelstandskredit auch mit einer 50-prozentiger Haftungsfreistellung abschließen. Das bedeutet, die ISB vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung in Höhe von 50 Prozent. Das Kreditausfallrisiko übernimmt dann mit 50 Prozent die ISB. Die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung. Die Höhe eines haftungsfreigestellten Darlehens beträgt für Investitionen bis zu EUR 800.000.

    Sie beantragen den ISB Mittelstandskredit bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die ISB weitergeleitet.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • die als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gelten.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als natürliche Person müssen Sie über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung für die unternehmerische Tätigkeit verfügen undzur Geschaftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt sein.
  • über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung für die unternehmerische Tätigkeit verfügen und
  • zur Geschaftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt sein.
  • Sie müssen über eine ausreichende Bonität verfügen.
  • Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar und erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur,
  • Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen sowie
  • Finanzierung von Wohngebäuden.
  • Chatte mit der Förderung

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